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   VGH Bayern, 01.10.2020 - 10 CS 20.1954   

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https://dejure.org/2020,31148
VGH Bayern, 01.10.2020 - 10 CS 20.1954 (https://dejure.org/2020,31148)
VGH Bayern, Entscheidung vom 01.10.2020 - 10 CS 20.1954 (https://dejure.org/2020,31148)
VGH Bayern, Entscheidung vom 01. Oktober 2020 - 10 CS 20.1954 (https://dejure.org/2020,31148)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    AufenthG § 81 Abs. 3; AufenthV § 39 S. 1 Nr. 3
    Kein rechtmäßiger Aufenthalt bei visumfreier Einreise mit der Absicht des Daueraufenthalts

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 11.01.2011 - 1 C 23.09

    Aufenthaltserlaubnis; Ehegattennachzug zu Deutschen; Einreise; Heirat in

    Auszug aus VGH Bayern, 01.10.2020 - 10 CS 20.1954
    Soweit in der Beschwerdebegründung argumentiert wird, entscheidend sei insoweit die - erst nach der Einreise der Antragstellerinnen erfolgte - Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis an den Ehemann bzw. Vater, ist dem allerdings entgegenzuhalten, dass höchstrichterlich geklärt ist, dass auf den Zeitpunkt abzustellen ist, in dem das zentrale, den Aufenthaltszweck kennzeichnende Merkmal der jeweiligen Anspruchsnorm erfüllt worden ist, nämlich im Fall eines Ehegattennachzugs der Zeitpunkt der Eheschließung (BVerwG, U.v. 11.1.2011 - 1 C 23.09 - juris Rn. 26).

    Maßgeblich ist auch hier der Zeitpunkt der letzten Einreise (BVerwG, U.v. 11.1.2011 - 1 C 23.09 - juris Rn. 25).

  • VGH Bayern, 21.06.2013 - 10 CS 13.1002

    Fiktionswirkung eines Antrags auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zur

    Auszug aus VGH Bayern, 01.10.2020 - 10 CS 20.1954
    Nur wenn der Ausländer subjektiv die zeitliche Grenze von 90 Tagen nicht überschreiten will, dann sich aber während des Aufenthalts ein Sinneswandel ergibt und nunmehr ein Daueraufenthalt abgestrebt wird ("Nachentschluss"), führt ein entsprechender Antrag auf die Fiktionswirkung des § 81 Abs. 3 AufenthG (SächsOVG, B.v. 13.8.2020 - 3 B 11/20 - juris Rn. 8 m.w.N.; VGH BW, B.v. 20.9.2018 - 11 S 1973/18 - juris Rn. 14; HessVGH, B.v. 20.10.2016 - 7 B 2174/16 - juris Rn. 26 ff.; BayVGH, B.v. 21.6.2013 - 10 CS 13.1002 - juris Rn. 13; NdsOVG, B.v. 28.8.2008 - 13 ME 131/08 - juris Rn 3).
  • VGH Hessen, 20.10.2016 - 7 B 2174/16

    Fiktionswirkung eines Antrags auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis

    Auszug aus VGH Bayern, 01.10.2020 - 10 CS 20.1954
    Nur wenn der Ausländer subjektiv die zeitliche Grenze von 90 Tagen nicht überschreiten will, dann sich aber während des Aufenthalts ein Sinneswandel ergibt und nunmehr ein Daueraufenthalt abgestrebt wird ("Nachentschluss"), führt ein entsprechender Antrag auf die Fiktionswirkung des § 81 Abs. 3 AufenthG (SächsOVG, B.v. 13.8.2020 - 3 B 11/20 - juris Rn. 8 m.w.N.; VGH BW, B.v. 20.9.2018 - 11 S 1973/18 - juris Rn. 14; HessVGH, B.v. 20.10.2016 - 7 B 2174/16 - juris Rn. 26 ff.; BayVGH, B.v. 21.6.2013 - 10 CS 13.1002 - juris Rn. 13; NdsOVG, B.v. 28.8.2008 - 13 ME 131/08 - juris Rn 3).
  • VGH Baden-Württemberg, 20.09.2018 - 11 S 1973/18

    Familiennachzug zu Deutschen

    Auszug aus VGH Bayern, 01.10.2020 - 10 CS 20.1954
    Nur wenn der Ausländer subjektiv die zeitliche Grenze von 90 Tagen nicht überschreiten will, dann sich aber während des Aufenthalts ein Sinneswandel ergibt und nunmehr ein Daueraufenthalt abgestrebt wird ("Nachentschluss"), führt ein entsprechender Antrag auf die Fiktionswirkung des § 81 Abs. 3 AufenthG (SächsOVG, B.v. 13.8.2020 - 3 B 11/20 - juris Rn. 8 m.w.N.; VGH BW, B.v. 20.9.2018 - 11 S 1973/18 - juris Rn. 14; HessVGH, B.v. 20.10.2016 - 7 B 2174/16 - juris Rn. 26 ff.; BayVGH, B.v. 21.6.2013 - 10 CS 13.1002 - juris Rn. 13; NdsOVG, B.v. 28.8.2008 - 13 ME 131/08 - juris Rn 3).
  • OVG Niedersachsen, 28.08.2008 - 13 ME 131/08

    Erfordernis der Einholung eines den aktuellen Aufenthaltszweck abdeckenden Visums

    Auszug aus VGH Bayern, 01.10.2020 - 10 CS 20.1954
    Nur wenn der Ausländer subjektiv die zeitliche Grenze von 90 Tagen nicht überschreiten will, dann sich aber während des Aufenthalts ein Sinneswandel ergibt und nunmehr ein Daueraufenthalt abgestrebt wird ("Nachentschluss"), führt ein entsprechender Antrag auf die Fiktionswirkung des § 81 Abs. 3 AufenthG (SächsOVG, B.v. 13.8.2020 - 3 B 11/20 - juris Rn. 8 m.w.N.; VGH BW, B.v. 20.9.2018 - 11 S 1973/18 - juris Rn. 14; HessVGH, B.v. 20.10.2016 - 7 B 2174/16 - juris Rn. 26 ff.; BayVGH, B.v. 21.6.2013 - 10 CS 13.1002 - juris Rn. 13; NdsOVG, B.v. 28.8.2008 - 13 ME 131/08 - juris Rn 3).
  • OVG Niedersachsen, 20.01.2021 - 8 ME 136/20

    Beschwerde gegen den durch Beschluss des Verwaltungsgerichts abgelehnten

    Ebenso wenig sind die Voraussetzungen des § 81 Abs. 3 Satz 1 AufenthG erfüllt, weil jedenfalls im Zeitpunkt der Antragstellung kein rechtmäßiger Aufenthalt bestand (vgl. im Übrigen Bayerischer VGH, Beschl. v. 1.10.2020 - 10 CS 20.1954 -, juris. Rn. 8; Sächsisches OVG, Beschl. v. 13.8.2020 - 3 B 112/20 -, juris. Rn. 8; beide m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 30.05.2022 - 12 S 485/22

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen isolierte Abschiebungsandrohung; landesrechtliche

    Beantragt ein nach Anhang II EU-VisaVO von der Visumpflicht befreiter Ausländer, der bereits bei der Einreise einen Daueraufenthalt anstrebt, einen Aufenthaltstitel, so entsteht keine Fiktionswirkung, weil der Aufenthalt mangels Einreise mit dem erforderlichen Visum nicht rechtmäßig ist (vgl. Bayerischer VGH, Beschluss vom 01.10.2020 - 10 Cs 20.1954 -, juris Rn. 8; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 20.09.2018 - 11 S 1973/18 -, juris Rn. 14; Samel in: Bergmann/Dienelt, Ausländerrecht, 13. Aufl. 2020, § 81 AufenthG Rn. 36).
  • VG Göttingen, 25.08.2023 - 1 B 31/23

    Abschiebung; Faktischer Inländer; Istanbul-Konvention; Positivstaatler; Recht auf

    Beantragt ein nach Anhang II der EU-Visum-Verordnung ( Verordnung (EU) 2018/1806 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14.11.2018 zur Aufstellung der Liste der Drittländer, deren Staatsangehörige beim Überschreiten der Außengrenzen im Besitz eines Visums sein müssen, sowie der Liste der Drittländer, deren Staatsangehörige von dieser Visumpflicht befreit sind, J. vom 28.11.2018) von der Visumpflicht befreiter Ausländer, der bereits bei der Einreise einen Daueraufenthalt anstrebt, einen Aufenthaltstitel, so entsteht keine Fiktionswirkung, weil der Aufenthalt mangels Einreise mit dem erforderlichen Visum nicht rechtmäßig ist (VGH BW, Beschl. v. 30.05.2022 - 12 S 485/22 , juris Rn. 13 sowie v. 20.09.2018 - 11 S 1973/18 -, juris Rn. 14; VGH München, Beschl. v. 01.10.2020 - 10 CS 20.1954 -, juris Rn. 8, jeweils m.w.N.).
  • VG Augsburg, 28.07.2021 - Au 6 S 21.1482

    Weitgehend erfolgloser Eilantrag gegen abgelehnte Aufenthaltserlaubnis zum

    Eine fehlende Statthaftigkeit des Antrags wegen eines visumpflichtigen Aufenthaltszwecks folgt auch nicht aus einem von vornherein beabsichtigten Daueraufenthalt zum Zeitpunkt der Einreise in die Bundesrepublik Deutschland am 24. August 2020, da trotz bestehender Vorerkrankung der Antragstellerin zum Einreisezeitpunkt derzeit mangels hinreichender Indizien nicht auf einen solchen Willen geschlossen werden kann (vgl. dazu BayVGH, B.v. 1.10.2020 - 10 CS 20.1954 - juris Rn. 8).
  • VG Saarlouis, 14.04.2021 - 6 L 18/21

    Ausländerrecht (VR 060)Einstweiliger Rechtsschutz gegen aufenthaltsbeendende

    VGH München, Beschl. v. 1.10.2020, 10 CS 20.1954, juris Rn. 9.
  • VG München, 13.07.2021 - M 25 SE 21.3669

    Erfolgloser Eilantrag wegen Ablehnung einer Aufenthaltserlaubnis zum

    Nur wenn der Ausländer subjektiv diese zeitliche Grenze nicht überschreiten will, ist der nachfolgende Aufenthalt rechtmäßig (vgl. Bergmann/Dienelt/Samel, 13. Aufl. 2020, AufenthG § 81 Rn. 36; BayVGH, B.v. 1.10.2020 - 10 CS 20.1954 Rn. 8; VGH BW, B.v. 20.9.2018 - 11 S 1973/18 - beckonline).
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